Allgemeine Geschäftsbedingungen
der soleil Kino- und Kulturvermarktung für Werbemaßnahmen im Rahmen von Open-Air Veranstaltungen
1. Allgemeine Begriffsbestimmungen
In den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) wird die soleil Kino- und Kulturvermarktung, Buzallee 32, 86911 Dießen am Ammersee, mit „soleil“ bezeichnet. Der Vertragspartner von soleil ist unabhängig vom Vertragstyp der „Auftraggeber“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der „Vertrag“.
2. Geltungsbereich
2.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen soleil und dem Auftraggeber im Hinblick auf Werbemaßnahmen im Rahmen von Open-Air- und Kulturveranstaltungen, die Vertragspartner von soleil sind, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Auftraggeber zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen von soleil, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Geschäftskunden handelt.
2.2 Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind alle Unternehmer (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als soleil ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn soleil in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dessen Leistungen vorbehaltlos annimmt.
2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. die Bestätigung der soleil in Textform maßgebend.
2.5 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Werbemaßnahmen im Rahmen von Open-Air- und Kulturveranstaltungen, ohne, dass soleil in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter https://soleil-marketing.de/AGB_Soleil.pdf abrufbar.
2.6 soleil behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen, sofern der Auftraggeber hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt.
Widerspricht der Auftraggeber der Änderung oder Ergänzung, so kann soleil das Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung beenden.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Präsentation von Waren und anderweitigen Leistungen in Katalogen, Firmenbroschüren oder der Website der soleil stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst die Buchung des Auftraggebers bei soleil stellt ein rechtsgeschäftliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, gleich auf welchem Kommunikationsweg die Abgabe des Angebotes des Auftraggebers erfolgt. Dieses nimmt soleil ausschließlich durch eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber in Textform an.
3.2 An das vom Auftraggeber abgegebene Angebot ist dieser über einen Zeitraum von 14 Tagen nach Abgabe des Angebotes gebunden. Danach besteht das Recht, vom Angebot Abstand zu nehmen. In diesem Fall muss der Auftraggeber dies soleil anzeigen.
4. Leistungen, Preise, Zahlungen
4.1 soleil ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und von soleil in der Auftragsbestätigung in Textform zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der soleil zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehende sowie von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von soleil an Dritte, z.B. für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
4.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Deutschland. Alle Serviceleistungen der soleil sind ausnahmslos umsatzsteuerpflichtig.
4.4 soleil behält sich vor, eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Entgelts bei Auftragsbestätigung zu berechnen. Der Rest ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zahlbar.
4.5 Rechnungen der soleil ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
5. Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung, Abtretung
5.1 soleil ist berechtigt, bei Zahlungsrückständen des Auftraggebers weitere Leistungen von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.
5.2 soleil ist darüber hinaus berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern, wenn aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes zu befürchten ist, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten ist, es sei denn, der Auftraggeber bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichende Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn soleil Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Auftraggeber bekannt werden.
5.3 Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Handelt der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflussen seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er auf die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, soleil bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fallen grobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Gegenansprüche des Auftraggebers sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen soleil gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne deren Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen soleil entstandene Forderungen und Rechte.
6. Rücktritt der soleil
6.1 Wird die Vorauszahlung gemäß Ziff. 4.4 auch nach Verstreichen einer von soleil gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist soleil zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2 Ferner ist soleil berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. a) der Auftraggeber irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Tatsachen, z.B. die Person des Auftraggebers oder den Zweck der Veranstaltung gemacht hat;
2. b) der Auftraggeber gegen wesentliche Pflichten aus Ziffern 7 bzw. 8 dieser AGB verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass soleil ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist;
3. c) soleil begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder das Ansehen des soleils in der Öffentlichkeit gefährden kann;
4. d) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, er die Vermögensauskunft abgegeben hat; oder er fällige Forderungen der soleil nicht ausgleicht und keine taugliche Sicherheitsleistung anbietet und deshalb die Zahlungsansprüche der soleil gefährdet erscheinen.
6.3 soleil hat den Auftraggeber vor Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.4 Im Fall des berechtigten Rücktritts der soleil besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen soleil.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, soleil innerhalb von 7 Kalendertagen vor Leistungsbeginn nach Auftragserteilung die Werbemittel zuzusenden.
7.2 Bei Verstößen gegen vorstehende Verpflichtung ist soleil berechtigt, die Werbemittel des Auftraggebers zurückzuweisen. Eine Umsetzung der gebuchten Werbemaßnahmen erfolgt in diesen Fällen nicht. Im Falle eines verschuldeten Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Ziff. 7.1 bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser tatsächlich wesentlich niedriger ist.
8. Haftung des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die soleil zur Verfügung gestellten Werbemittel (technisch und inhaltlich) und für die fristgerechte, den mitgeteilten Anforderungen entsprechende Übersendung der Werbemittel an den mitgeteilten Ort.
8.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellten Werbemittel sowie die beworbenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht im bestimmungsgemäßen Verbreitungsgebiet der Werbung sowie der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, und dass er über sämtliche Rechte an den Werbemitteln, insbesondere Schutz-, Urheber- und Nutzungsrechte und/oder Persönlichkeitsrechte, soweit für die Schaltung der Werbemittel erforderlich, frei verfügen kann.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit seiner Werbemittel selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er diese soleil zu Werbezwecken überlässt.
8.4 Der Auftraggeber versichert, soleil keine Werbemittel zu überlassen, die
a) nicht in gesetzlicher Weise eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen (z. B. durch Kennzeichnung als “Anzeige” oder “Werbung”);
b) die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberates nicht beachten;
c) gegen Jugendschutzrecht verstoßen;
d) gewaltverherrlichende, volksverhetzende, menschenverachtende Inhalte haben;
e) Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten;
f) Rechte Dritter verletzen; oder sonst gesetzeswidrig sind oder
g) auf Werbemittel solchen Inhalts verweisen.
Im Falle eines Verstoßes des Auftraggebers gegen diese Verpflichtung ist soleil zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von getätigten Aufwendungen berechtigt.
8.5 Der Auftraggeber stellt soleil von sämtlichen Forderungen, die auf einer Verletzung der Verpflichtungen nach Ziff. 8.1 bis 8.4 beruhen oder von allen Ansprüchen, die Dritte gegen soleil wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, frei. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9. Haftung von soleil
9.1 soleil übernimmt lediglich die Beschaffung von Werbeflächen und ist nicht für Inhalte der Nutzer, insbesondere nicht für Werbemittel der Auftraggeber oder Inhalte der Vermarkter im Umfeld der Werbeflächen, sowie Programm und Inhalte der Veranstaltung verantwortlich. soleil macht sich die Inhalte nicht zu Eigen. soleil ist nicht verpflichtet die Einhaltung der in den Ziffern 8.1 bis 8.4 genannten Verpflichtungen des Auftraggebers zu überprüfen, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.
9.2 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet soleil bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Auf Schadensersatz haftet soleil – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet soleil nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von soleil jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und bei Vermögensschäden betragsmäßig auf die jeweils vereinbarte Netto-Vergütung begrenzt.
9.4 Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.
9.5 Die sich aus Ziff. 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit soleil einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Werbeflächen übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.6 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den Ziffern 9.2 bis 9.4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.7 Soweit die Schadensersatzhaftung der soleil gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.8 Mit den vorstehenden Haftungsregelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers nicht verbunden.
10. Höhere Gewalt
10.1 Sofern soleil durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert ist, wird soleil für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern soleil die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von soleil nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.
10.2 soleil ist berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und an der Erfüllung des Vertrages infolge des Hindernisses für soleil kein Interesse mehr besteht. Auf Verlangen des Auftraggebers wird soleil nach Ablauf der Frist erklären, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist annehmen wird.
11. Datenschutz
11.1 soleil erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Auftraggebers, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Auftraggeberdaten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Auftraggeber hierin eingewilligt hat.
11.2 soleil ist berechtigt, die Auftraggeberdaten im erforderlichen Umfang an Dritte (insbesondere an deren Partner) zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe der Auftraggeberdaten erfolgt im erforderlichen Umfang an Dritte, soweit dies zur Erbringung der Leistungen der soleil oder zur Zahlungsabwicklung notwendig ist.
11.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weiterer Empfänger der Daten zu verlangen. Des Weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der Durchführung des Vertrages.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (einschließlich solcher aus Wechseln und Schecks) ist der Sitz von soleil, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt.
12.2 soleil ist auch berechtigt, an dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht zu klagen.
12.3 Für alle vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.4 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle etwa unwirksamer Bestimmungen tritt dann die jeweilige gesetzliche Regelung, die nach dem Parteiwillen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.